Umnutzung

Vorhandene Bausubstanzen (Scheunen, Wirtschaftsgebäude, usw.)
können durch geringe Bauauflagen umgenutzt werden.

 

Dafür ist keine Neuversiegelung von Grundstücksflächen notwendig.

 

Wandelemente: Der Einbau von Wänden und Raumteilern ist durch
die Trockenbauweise leicht umsetzbar.

 

Zweckbauten: Lagerräume, Büro und Verwaltung