Vorhandene Bausubstanzen (Scheunen, Wirtschaftsgebäude, usw.)
können durch geringe Bauauflagen umgenutzt werden.
Dafür ist keine Neuversiegelung von Grundstücksflächen notwendig.
Wandelemente: Der Einbau von Wänden und Raumteilern ist durch
die Trockenbauweise leicht umsetzbar.
Zweckbauten: Lagerräume, Büro und Verwaltung
